Beitragseinzug 2002

In Kürze werden die Beiträge eingezogen. Es handelt sich um Jahresbeiträge, die zum 1. Februar für das ganze Jahr im voraus fällig werden. Um unnötige Kosten zu vermeiden, bitten wir bei Kündigungen § 6 und 7 unserer Satzung zu beachten. Bei nicht fristgerechter Kündigung hat der Austretende die Beiträge noch voll zu bezahlen.

Mitglieder ohne Einzugsermächtigung bitten wir, falls noch nicht geschehen die Beiträge zu überweisen.

Doppelter Beitrag bei Vereinswechsel

Bei Vereinswechsel nach Jahresbeginn muss für den alten und neuen Verein Beitrag bezahlt werden. Es gibt dabei kein außerordentliches Kündigungsrecht vor allem nicht rückwirkend.

Die Sportvereine müssen ihren Mitgliederstand vom 1. Januar an den Sportbund,  den Fachverband, die Gemeinde und die Versicherung melden. Für diese Mitglieder hat der Verein schon die Verbandsbeiträge und die Versicherungen bezahlt.

Bei Vereinswechsel Sperre beachten

Wettkämpfer werden bei Vereinswechsel vom Verband automatisch für drei Monate  gesperrt. Für Jugendliche ist für 2002 kein Mannschaftsstart mehr möglich.